Monika Steinmann – Vermögensauseinandersetzungen
Vermögensauseinandersetzungen erfordern ein hohes Wissen der Rechts- und Gesetzestexte.
Seit der Bundesgerichtshof im April 2001 die Vertragsfreiheit von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen in erheblichen Umfang eingeschränkt hat, wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens jeder Ehevertrag auf seine Wirksamkeit und auf die Notwendigkeit der Anpassung a das Gesetz überprüft. Wichtiger denn je ist es daher sowohl früher geschlossenen Verträge an die neue Rechtsprechung anzupassen als auch bei künftigen Verträgen dieser Entwicklung und absehbaren künftigen Regelungen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.
Hinzukommt das zu 01.09.2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz, das den bisher strikt gesondert geregelten Ausgleich der Versorgung der Ehepartner im Alter nun mit der Vermögensauseinandersetzung verknüpft und Vereinbarungen wie „Wohnhaus gegen Verzicht auf Rentenausgleich“ geradezu fördert. Die Ehepartner werden dadurch in die Lage versetzt eigenverantwortlich ihre Altersabsicherung und die Teilung ihres Vermögens entsprechend ihrer Situation bei Scheidung neu zu regeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit durch fachkundige Beratung und die Übernahme Ihrer Verhandlungen durch die Fachanwältin für Familienrecht Monika Steinmann.
