Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Versorgungsausgleich bei Scheidung: Beratung vom Anwalt

Grundsätzlich ist im Rahmen jedes Scheidungsverfahrens auch der sogenannte Versorgungsausgleich durchzuführen. Dabei hat jeder der Ehegatten von seinen gesetzlichen und privaten Rentenansprüchen, einschließlich der Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, die Hälfte an den anderen Ehepartner abzugeben. Soweit die gesetzliche Regelung im Falle einer Scheidung.

Individuelle Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Scheidung

Oft entspricht die gesetzliche Vorgabe für den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung aber gar nicht den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Eheleute. Einer der Ehepartner würde gerne das gemeinsame Haus übernehmen, kann den Anderen jedoch nicht oder nicht vollständig auszahlen.

In einem solchen Fall könnten die Eheleute zum Beispiel durch eine entsprechende gerichtliche Vereinbarung oder auch einen notariellen Vertrag vereinbaren, dass der Rentenausgleich nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird und stattdessen die Übertragung des Hauses erfolgt.

Bei solchen Regelungen zum Versorgungsausgleich sind viele Aspekte zu beachten: Das Alter der Eheleute, eventuell große Altersunterschiede, die Gesundheit und eine mögliche Erwerbsunfähigkeit, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch ob eine weitere Absicherung für das Alter gegeben ist, beispielsweise in Form von Sparvermögen oder ob ein Ehepartner bald wieder heiraten will und durch die neue Ehe abgesichert ist, kann eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Vereinbarung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung spielen.

Wir beraten Sie zu Ihrem Fall – Terminvereinbarung mit Kanzlei in Bamberg

Die bestmögliche Lösung zu finden, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, sehen wir als unsere Aufgabe, nicht nur im Rahmen des Versorgungsausgleichs, sondern bereits im Vorfeld einer Scheidung, wenn nach Trennung eine Scheidungsvereinbarung erarbeitet wird.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einer der Fachanwältinnen unserer Kanzlei in unseren Räumen in Bamberg!

Zum Seitenanfang